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Nach § 12 des
Schulmitwirkungsgesetzes hat die Schülervertretung im Rahmen des
Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der
Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und
Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen,
sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schülerinnen und
Schüler zu fördern. Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte
der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der
Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz
(SV - Erlass) geregelt.
Auf Landesebene ist die
LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung aller
Schülerinnen und Schüler.
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Unsere SV
2006/2007
Herr Verbücheln, Herr Bender organisierten zu Beginn des Schuljahres einen zweitägigen
SV-Workshop in der Jugendherberge in Reken.
Die Tage und Nöchte wurden von
den Schülern und Lehrer als sehr produktiv empfunden.
Neben dem gegenseitigen
Kennenlernen von Klassen- und Schülersprecherteams, was mit sehr viel
Spaß verbunden war, wurde allen schnell deutlich, wie man in der SV
arbeiten und auch in der Schule etwas bewegen kann.

Mit diesem positiven Gefühl und
großem Engagement starteten wir die erste und sehr erfolgreiche
Nikolausaktion an unserer Schule.
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