|
Beratungskonzept |
|
|
|
1.1.
Grundsätze zur Beratung |
|
1.1.1.
Unser Beratungskonzept setzt eine positive
Grundeinstellung zu |
|
Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern voraus. |
|
1.1.2.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
ist die |
|
Basis für eine erfolgreiche Beratungstätigkeit. |
|
1.1.3.
Beratungsbedarf bei Schülerinnen und Schülern und deren
Eltern wird |
|
ernst
genommen. |
|
|
|
|
|
1.2.
Beratungsbereiche und – anlässe für Klassen- und
Fachlehrer/innen |
|
|
|
1.2.1.
Beratung dient dem Lehren, Lernen und Zusammenleben in
unserer |
|
Schule. Sie hilft Schüler/innen, die Bildungsangebote unserer Schule |
|
ihren
Fähigkeiten und Interessen entsprechend zu nutzen. Darüber |
|
hinaus regt sie zu schulischen Aktivitäten an, die das Lernklima |
|
verbessern und das Schulleben bereichern. |
|
|
|
1.2.2.
Beratung basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.
Folgende |
|
Beratungsbereiche für Klassen- und Fachlehrer/innen werden |
|
herausgestellt: |
|
|
|
1.2.2.1.
Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen |
|
Gespräche bezüglich Leistungsstand und Leistungsentwicklung |
|
Feststellen von Lernproblemen |
|
Entwickeln von Fördermöglichkeiten in enger Absprache |
|
zwischen Klassenleitung und Fachlehrerinnen und Fachlehrern |
|
1.2.2.2.
Beratung im sozialen Miteinander |
|
Gespräche bei Problemen mit Mitschülerinnen und Mitschülern |
|
Gespräche bei Problemen mit Lehrerinnen und Lehrern |
|
Gespräche bei Problemen im Unterrichtsgeschehen |
|
Gespräche bei Klassenproblemen |
|
1.2.2.3.
Schullaufbahnberatung und berufsorientierte Beratung |
|
Der
Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin stellt in enger |
|
Absprache mit den Fachkollegen Kurseinteilungen, Kurswechsel |
|
bzw.
Wechsel der Schulformen fest und berät entsprechend. |
|
Beratung hinsichtlich der Berufsorientierung geschieht in enger |
|
Absprache zwischen den Klassenlehrern und Fachlehrern und |
|
den
zusätzlichen Beratungsinstanzen an unserer Schule |
|
|
|
|
|
1.3.
Zusätzliche Beratung / Unterstützung nach Schwerpunkten |
|
|
|
1.3.1.
Schulsozialarbeit |
|
berät
Betroffene (Schüler, Eltern, Lehrer) in Unterrichts- und |
|
Erziehungsfragen und bei Beratung im sozialen Miteinander |
|
|
|
1.3.2.
SV-Lehrer/in / Vertrauenslehrer/in |
|
1.3.2.1.
berät in SV-Angelegenheiten, d.h. unterstützt die SV bei
der |
|
Umsetzung ihrer Aktivitäten |
|
|
|
1.3.3.
Beratungslehrer/in |
|
1.3.3.1.
Lernberatung ( Konzentration, Lerntechniken, individuelle |
|
Förderung in Zusammenarbeit mit den Eltern) |
|
1.3.3.2.
Beratung und Begleitung (Mitarbeit) beim VF-SF |
|
1.3.3.3.
Schullaufbahnberatung (Test DRT, Test DeMat, BOZ) |
|
|
|
1.3.4.
Schulleitung |
|
1.3.4.1.
Die Schulleitung ist Ansprechpartner für alle in der
Beratung |
|
tätigen Personen, sie unterstützt diese, weist auf weitere |
|
Lösungsmöglichkeiten hin und koordiniert weitere |
|
Beratungsmöglichkeiten. |
|
|
|
1.4.
Um eine effektive Beratungsarbeit zu leisten,
führen die Berater regelmäßig |
|
Teamgespräche durch. Hier werden Schwerpunkte für einen |
|
überschaubaren Zeitraum geplant. |
|
|
|
1.5.
Externe Beratung |
|
1.5.1.
Führt die interne Beratung nicht zu dem erwarteten
Erfolg, ist es |
|
dringend erforderlich externe Beratung in Anspruch zu nehmen. |
|
Der
Kontakt zu diesen Stellen erfolgt über den Schulsozialpädagogen, |
|
den
Beratungslehrer oder die Schulleitung. |
|
|